Quelle: Wikipedia (nicht das wir am Ende wegen Plagiatsvorwürfen unseren Titel nicht mehr tragen dürfen, haha)
Deutsche Steuer-PS
Der heute noch in Deutschland gültige Tarif der Kraftfahrzeugsteuer, PKW nach Hubraum zu besteuern, ist aus dem Versuch entstanden, die Höchstleistung der Antriebsmotoren als Besteuerungsmerkmal heranzuziehen: Der Hubraum wurde hilfsweise als Maß für die Motorleistung benutzt. Weil man damals Motorleistungen nicht gut messen konnte, half man sich mit ihrer angenäherten Berechnung. Diese Berechnungsformel ist für Zweitakt- und Viertaktmotoren unterschiedlich. Die Leistungsberechnung legt im wesentlichen den Hubraum, die damals erreichbaren Höchstdrehzahlen und einen geschätzten mittleren Verbrennungsdruck zu Grunde. Als mit Hilfe verbesserter Konstruktionen deutlich höhere Leistungen erreicht werden konnten, veränderte man die Formel durch Zuschläge für besondere Konstruktionsmerkmale, z. B. für „obengesteuerte Motoren“. Dem technischen Fortschritt folgend, klafften bei modernen Konstruktionen die „Leistung nach Steuer-PS“, also die nach der Steuerformel berechnete, und die technisch wirksame Leistung weit auseinander. In der Fahrzeug-Werbung wurden dann Doppel-Angaben üblich, wie etwa „4/12 PS“ mit der Bedeutung: Für 4 Steuer-PS Steuern zahlen und mit 12 PS fahren. Vergleiche die Darstellung unter „Französische CV“.
Berechnungsformel für Steuer-PS
Gültig für das Deutsche Reich vom 3. Juni 1906 bis 31. März 1928.2-Takter: 0,45 × Zylinderzahl × Zylinderbohrung² (in cm) × Kolbenhub (in m)
4-Takter: 0,30 × Zylinderzahl × Zylinderbohrung² (in cm) × Kolbenhub (in m)
also:
2-Takter: 1 Steuer-PS = 175,5 cm³ oder 1 Liter Hubraum rund 5,70 Steuer-PS
4-Takter: 1 Steuer-PS = 261,8 cm³ oder 1 Liter Hubraum rund 3,82 Steuer-PS
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